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DER EIGENTÜMER UND SEIN WALD

„Eigentum verpflichtet.“ So steht es im Grundgesetz. Doch vielleicht etwas weniger populär ist der zweite Satz des 14. Artikels im zweiten Absatz: „Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Waldbesitzer leisten also einen konstanten Beitrag zum Wohle der Allgemeinheit. Denn Wald geht uns alle an.

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Wald – Menschen – Tiere – Pflanzen

Menschen gehen gerne im Wald spazieren, ob mit oder ohne Vierbeiner. Der Wald reinigt die Luft und unser Grundwasser. Er bindet CO2 durch Fotosynthese und durch den Ersatz von Baustoffen durch Holzwerkstoffe. Er stellt nicht nur einen wichtigen Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen dar, sondern auch einen wichtigen Arbeitsplatz für den ländlichen Raum.

Der Waldbesitzer hat also viel zu tun, um all diese Funktionen aufrecht zu erhalten. Gerade jetzt in Zeiten der großen Dürre und der damit einhergehenden Borkenkäferplage. Forstleute sprechen bei Massenerkrankungen von Waldbeständen oder großflächigen Ausfällen von „Kalamitäten“. Das Wort kommt aus dem griechischen mit der ursprünglichen Bedeutung „Misswuchs des Getreides“. Heute verwendet man den Begriff weitgehend auch für großes und besonderes Unglück.

Aufgrund des mittlerweile überaus erheblichen und besorgniserregenden Wassermangels hat der Borkenkäfer es in die Medien geschafft. Vor allem Fichten sind von der Massenvermehrung des Käfers betroffen. In Jahren mit regulärem Niederschlag kann die Fichte ausreichend Harz bilden, um einen sich in die Rinde einbohrenden Käfer schlichtweg „auszuharzen“. Nun sind drei Jahre der Dürre vergangen und der letzte Winter verlief mit erfreulich viel Niederschlag. Leider reicht dieser nasse Winter nicht aus, um das Defizit der letzten Jahre aufzufüllen. Als eine Art Stressreaktion kann man sich daher auch den enormen Pollenflug in diesem Jahr erklären. Die Fichte erkennt den seidenen Faden, an dem ihr Leben hängt und produziert umso mehr Pollen, um strategisch gesehen ihren Fortbestand zu sichern.

Im Februar fegten an einem Wochenende gleich drei Stürme über Norddeutschland. Im niedersächsischen Privatwald kamen durch die Stürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ laut Zahlen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen rund 1 Million Festmeter Holz im Sturm zu Schaden (Webcode: 01040479).

Die betriebliche Bewirtschaftung bei vielen Waldbesitzern arbeitet mit festgelegten jährlichen Hiebssätzen (Einschlagsmengen). Fällt mehr Holz an als in dieser jährlichen Hiebsmenge angesetzt, spricht man von einer außerordentlichen Holznutzung oder eben der Kalamitätsnutzung. Für Waldbesitzer tritt bis zum Totalverlust ihres Waldes jede Schadensdimension ein. Als Unterstützung für die Aufräumarbeiten und Wiederaufforstungen ist es möglich, beim Finanzamt eine Kalamitätsmeldung über den eingetretenen Schaden einzureichen. Im Einkommenssteuergesetz ist daher die Regelung festgehalten, dass diese außerordentlichen Einkünfte aus dem Holzverkauf zu einem reduzierten Steuersatz geltend gemacht werden können (§34b EstG). Wenden Sie sich für weitere Informationen hierzu an Ihren Steuerberater.

GASTBEITRAG VON:

Förster-Franzi


GASTBEITRÄGE


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