Schützenswerter Bestandteil der Umwelt
Da Wald nicht erst seit der politischen Debatte um Klima und Nachhaltigkeit ein wesentlicher und besonders schützenswerter Bestandteil unserer Umwelt ist, ist es auch nicht verwunderlich, dass es eigens für den Wald und alles, was ihn betrifft, ein Gesetz gibt. Der Zweck des Bundeswaldgesetzes sieht es neben Regelung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung vor, dass Wald wann immer möglich erhalten oder gar gemehrt werden soll. (§1 BWaldG)
Aber ab wann spricht man nun von einem Wald? Eine wesentliche Eigenschaft ist der Bewuchs mit Forstpflanzen d.h. mit waldbildenden Bäumen. Gartensträucher und Zierbäume zählen i.d.R. nicht dazu. Wer gerne im Wald spazieren geht, sucht an heißen Sommertagen sicher gerne Zuflucht um kühlen Wald. Draußen ist die Luft dann gerne mal stickig, aber im Wald kann man regelrecht aufatmen. Man spricht dann im Wald von einem Binnenklima. Der Wald muss ein eigenes Binnenklima erzeugen. Ist der Wald noch jung und sind die Pflanzen zu klein, dann spricht man von Wald, sobald die Pflanzen die Kniehöhe erreicht haben und aufgrund ihrer Anzahl und Dichte zu erwarten ist, dass sich mit fortschreitender Zeit ein eigenes Binnenklima einstellt, handelt es sich auch um Wald. Es gibt also nicht unbedingt eine festgelegte Mindestgröße, die ein Wald erfüllen muss.
Aber auch eine Fläche, auf der keine Bäume mehr stehen, wird als Wald bezeichnet. Oft kommt die Sorge auf, dass ein Wald in Siedlungsnähe, der stark vom Sturm oder Borkenkäferbefall betroffen war und aus waldhygienischen Gründen geräumt oder auch „kahlgeschlagen“ werden muss, womöglich gar nicht wieder aufgeforstet wird, damit dort Platz und Raum für Bauland entsteht. Dem ist nicht so, da auch Waldflächen auf denen kein Baum mehr steht oder der stark aufgelichtet ist, im rechtlichen Sinne noch als Wald bezeichnet wird. Das heißt, dass es genauso schwierig ist eine Waldfläche mit Bäumen darauf in Bauland umzuwandeln ist, wie eine Waldfläche, die keine Bäume mehr vorweisen kann.
Streuobstwiese
Man nehme eine abgelegene Streuobstwiese am Waldrand. Für einige Jahre wurde diese gehegt und gepflegt. Die Obstbäume wurden regelmäßig geschnitten und die Wiese einmal jährlich gemäht. Seit einigen Jahren fühlt sich nun aber keiner mehr verantwortlich für die Streuobstwiese. Das Obst wird nicht mehr geschnitten und die Wiese nicht mehr gemäht. Nun können die Samen der Bäume vom Waldrand und dahinterliegenden Waldbestand auflaufen und wachsen. Erreichen sie die Kniehöhe und laufen in geeigneter Anzahl auf, dann ist die Streuobstwiese keine Streuobstwiese mehr, sondern Wald. Dieses Prinzip gilt für alle Flächen, auf denen sich die Natur verjüngen kann.
Auch ein ausgewiesenes Baugrundstück kann, wenn es lange genug ungepflegt und unbeobachtet lag, durch Naturverjüngung zu Wald werden.
Möchte man die Nutzungsart auf einer Fläche ändern, die als Wald deklariert ist, dann muss man einen Antrag auf Waldumwandlung stellen. Aber dazu vielleicht ein andermal mehr.
Es zeigt sich also, dass das Gesetz sehr bedacht darauf zugeschnitten wurde, dass Wald erhalten und gemehrt werden kann und wird.
GASTBEITRAG VON:
Förster-Franzi